N a v i g a t i o n
Ratendarlehen
Ein aktuelles Thema in Bezug auf das Kreditwesen ist Basel II.
Mit Basel II sollen die Eigenkapitalvorschriften innerhalb der Kreditinstitute
geändert und verschärft werden. Das eigentliche Ziel von
Basel II ist die Sicherung und Stabilisierung des Banken- und Finanzsystems.
Dies beinhaltet ferner die verbesserte Ausfallrisikoeinschätzung
durch die Kreditbanken.
Die Initiative und Idee zu Basler II stammt von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Ziel dieses Ausschusses ist die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Verhinderung von Insolvenzen der Kreditinstitute.
Die Basel II Verordnungen berufen auf den Bestimmungen von Basel I. Basel I sieht vor, dass Kreditinstitute bei einer Kreditvergabe ein Eigenkapital von mindestens 8 % unterlegen müssen. Durch die stetigen Veränderungen und Anforderungen an den Finanz- und Kreditmarkt musste diese Eigenkapitalvereinbarung an die Erfordernisse angepasst werden. Im Jahr 1999, 10 Jahre nach Veröffentlichung von Basel I, wurde das Konsultationspapier zur Basel II veröffentlicht. Die Endfassung von Basel II erschien 2004 und wurde zugleich als EU- Richtlinie genutzt.
Seit dem 01.01.2006 werden Basel I sowie Basel II parallel genutzt. Im Jahr 2007 werden die Vereinbarungen aus Basel I zurückgenommen und Basel II bietet die einzig gültige Grundlage.
Basel II setzt sich aus so genannten drei Säulen zusammen. Die erste Säule bilden die Mindestkapitalanforderungen. Die zweite Säule befasst sich mit den Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht und die dritte Säule umfasst den Bereich Marktdisziplin und Offenlegung.
In der ersten Säule Mindestkapitalanforderung wird die Eigenkapitalunterlegung geregelt. Dabei werden das Kreditausfallrisiko, das Marktpreisrisiko sowie das operationelle Risiko berücksichtigt. Die erst Säule bildet den Brennpunkt aller derzeitigen Diskussionen.
Über die zweite Säule wird die Beaufsichtigung der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht geregelt. Diese Säule kann zwischen der internen und externen Aufsicht sowie dem eigentlichen Dialog zwischen Kreditinstituten und Aufsicht.
Durch die interne Aufsicht soll das allgemeine Risikomanagement verbessert werden. Das schließt das Verfahren zur Risikobewertung ebenso ein wie die Verbesserung der bereits genutzten Kontrollmechanismen.
Durch die externe Aufsicht wird der Bankaufsicht die Möglichkeit eingeräumt, auf von außen auf das aktuelle Geschehen zuzugreifen.
Vorraussetzung für reibungs- und risikolose Bankgeschäfte ist der Dialog der Kreditinstitute mit der Bankenaufsicht, denn die Kreditinstitute werden zukünftig mehr Verantwortung für die Kreditentscheidungen treffen müssen.
Die Bestimmungen zur Offenlegung verpflichten die Kreditinstitute, Informationen über ihr Eigenkapital sowie eine Risikobewertung abzugeben. Im Einzelnen müssen die Kreditinstitute darüber Auskunft geben, inwiefern die Eigenkapitalvorschriften Anwendung finden. Ferner müssen sie Auskünfte über den Aufbau ihres Eigenkapitals geben. Auch die Risiken, die mit einer Kreditvergabe einhergehen, müssen angezeigt werden.<
Die Initiative und Idee zu Basler II stammt von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Ziel dieses Ausschusses ist die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen sowie die Verhinderung von Insolvenzen der Kreditinstitute.
Die Basel II Verordnungen berufen auf den Bestimmungen von Basel I. Basel I sieht vor, dass Kreditinstitute bei einer Kreditvergabe ein Eigenkapital von mindestens 8 % unterlegen müssen. Durch die stetigen Veränderungen und Anforderungen an den Finanz- und Kreditmarkt musste diese Eigenkapitalvereinbarung an die Erfordernisse angepasst werden. Im Jahr 1999, 10 Jahre nach Veröffentlichung von Basel I, wurde das Konsultationspapier zur Basel II veröffentlicht. Die Endfassung von Basel II erschien 2004 und wurde zugleich als EU- Richtlinie genutzt.
Seit dem 01.01.2006 werden Basel I sowie Basel II parallel genutzt. Im Jahr 2007 werden die Vereinbarungen aus Basel I zurückgenommen und Basel II bietet die einzig gültige Grundlage.
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Basel II setzt sich aus so genannten drei Säulen zusammen. Die erste Säule bilden die Mindestkapitalanforderungen. Die zweite Säule befasst sich mit den Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht und die dritte Säule umfasst den Bereich Marktdisziplin und Offenlegung.
In der ersten Säule Mindestkapitalanforderung wird die Eigenkapitalunterlegung geregelt. Dabei werden das Kreditausfallrisiko, das Marktpreisrisiko sowie das operationelle Risiko berücksichtigt. Die erst Säule bildet den Brennpunkt aller derzeitigen Diskussionen.
Über die zweite Säule wird die Beaufsichtigung der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht geregelt. Diese Säule kann zwischen der internen und externen Aufsicht sowie dem eigentlichen Dialog zwischen Kreditinstituten und Aufsicht.
Durch die interne Aufsicht soll das allgemeine Risikomanagement verbessert werden. Das schließt das Verfahren zur Risikobewertung ebenso ein wie die Verbesserung der bereits genutzten Kontrollmechanismen.
Durch die externe Aufsicht wird der Bankaufsicht die Möglichkeit eingeräumt, auf von außen auf das aktuelle Geschehen zuzugreifen.
Vorraussetzung für reibungs- und risikolose Bankgeschäfte ist der Dialog der Kreditinstitute mit der Bankenaufsicht, denn die Kreditinstitute werden zukünftig mehr Verantwortung für die Kreditentscheidungen treffen müssen.
Die Bestimmungen zur Offenlegung verpflichten die Kreditinstitute, Informationen über ihr Eigenkapital sowie eine Risikobewertung abzugeben. Im Einzelnen müssen die Kreditinstitute darüber Auskunft geben, inwiefern die Eigenkapitalvorschriften Anwendung finden. Ferner müssen sie Auskünfte über den Aufbau ihres Eigenkapitals geben. Auch die Risiken, die mit einer Kreditvergabe einhergehen, müssen angezeigt werden.<